Schulung · Sichere KI im Betrieb
Wer im Betrieb ChatGPT, Copilot, eine Übersetzungs-KI oder einen KI-Telefonassistenten einsetzt, muss seine Beschäftigten im Umgang damit schulen. Seit dem 2. Februar 2025, seit dem 27. Juli 2026 in neuer Fassung. Ein Inhouse-Tag erledigt das — und liefert nebenbei die Unterlagen, die den Nachweis tragen.
Die Pflicht
Betriebe, die KI einsetzen, müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Leute zu unterstützen — bezogen auf die Systeme, die tatsächlich eingesetzt werden, und auf die Rollen, in denen damit gearbeitet wird. Ein allgemeiner Online-Kurs kann das nicht leisten: er kennt Ihren Betrieb nicht.
Der erste Irrtum
Nein. Die Verordnung kennt kein Zertifizierungsverfahren für KI-Kompetenz, keine akkreditierte Stelle, kein Prüfungsformat. Wer Ihnen ein „Zertifikat nach Art. 4" verkauft, verkauft etwas, das es nicht gibt. Was Sie brauchen und bekommen, ist ein Nachweis der ergriffenen Maßnahmen.
Der zweite Irrtum
Richtig zitiert, falsch zugeordnet: Dieser Bußgeldrahmen gilt für die verbotenen Praktiken nach Artikel 5. Für fehlende KI-Kompetenz gibt es keine eigene Geldbuße. Die Pflicht wirkt trotzdem — über Aufsichtsmaßnahmen, über die Haftung im Schadensfall und zunehmend über Fragen in Ausschreibungen und Lieferantenaudits.
Die Pakete
Beide enthalten Systeminventar, Schatten-KI-Check, KI-Nutzungsrichtlinie, Merkblatt fürs Team und den Teilnehmernachweis. Der Unterschied ist die Tiefe, nicht der Umfang der Unterlagen.
Der Normalfall · bis 12 Teilnehmende
Ganzer Tag vor Ort. Alle sechs Blöcke, am Nachmittag getrennte Rollengruppen für Verwaltung, Vertrieb, Personal und Technik. Die KI-Nutzungsrichtlinie wird gemeinsam fertiggestellt und nicht als Vorlage übergeben.
Bis acht Personen · ein bis zwei Systeme
Halber Tag vor Ort, für kleine Betriebe ohne Hochrisiko-Fall. Die Richtlinie wird entworfen statt fertiggestellt — Merkblatt und Nachweis bekommen Sie trotzdem vollständig.
Neue Mitarbeitende
90 Minuten per Bildschirmübertragung, aufsetzend auf der bestehenden Richtlinie Ihres Betriebs. Einzeln buchbar — Ihre Dokumentation bleibt lückenlos, auch wenn jemand im Juli anfängt.
Optional, danach
Externer Ansprechpartner für Einordnung, Prüfung und Dokumentation: Neue Systeme werden eingeordnet, das Inventar fortgeschrieben, neue Mitarbeitende nachgeschult. Für Betriebe, die den Nachweis nicht einmal, sondern dauerhaft führen müssen.
Das Ergebnis
Nach dem Seminartag wissen Sie, welche KI-Systeme bei Ihnen laufen, wer damit was tun darf — und Sie können es belegen.
Eine Liste aller KI-Systeme im Betrieb, mit Rolle, Risikoeinordnung und den Daten, die hineingehen. Regelmäßig stehen dort Dinge, die niemand eingeführt hat.
Zwei Seiten in Ihrer Sprache: erlaubte Systeme, verbotene Eingaben, Kennzeichnung, Meldeweg, Verantwortliche. Gemeinsam erarbeitet, nicht übergeben.
Protokoll mit Namen, Rollen, bedienten Systemen und Lernerfolgskontrolle. Keine Zertifizierung — ein Beleg der ergriffenen Maßnahmen.
Die Arbeit beginnt zwei Wochen vorher. Sie bekommen vorab einen Systeminventar-Bogen. Aus dem Rücklauf wähle ich zwei bis drei Fälle aus Ihrem Betrieb aus, die am Seminartag als Beispiel dienen. Ein Seminartag ohne Inventar ist ein Vortrag — austauschbar und zu Recht billiger. Den Unterschied merken Ihre Leute in den ersten zehn Minuten, weil die Beispiele ihre eigenen sind.
Der Tag
09:00
Die vier Risikokategorien an Ihren eigenen Beispielen: verboten, hochriskant, transparenzpflichtig, frei. Keine Paragraphenlesung.
10:00
Was ein Sprachmodell tut und was nicht, warum es Dinge erfindet, wohin Ihre Eingaben gehen — und was die Zusage „wird nicht zum Training verwendet" wert ist: ein vertragliches Versprechen, keine technische Eigenschaft.
11:00
Jedes System: Rolle Ihres Betriebs, Risikokategorie, welche Daten hineingehen, wer es bedient. Hier kommt regelmäßig Schatten-KI zum Vorschein — Browser-Erweiterungen, private Konten, KI-Funktionen in Software, die niemand als KI wahrgenommen hat.
13:00
Getrennte Gruppen nach Tätigkeit — Verwaltung, Vertrieb, Personal, Technik. Je Gruppe die konkreten Fragen: Was darf in die Eingabe und was nicht, wann muss gekennzeichnet werden, wann muss ein Mensch entscheiden.
14:30
Gemeinsam am Dokument. An etwas, das der Betrieb selbst formuliert hat, hält man sich eher als an eine Vorlage aus dem Internet.
15:45
Zehn Fragen, rollenbezogen gemischt, schriftlich. Ergebnis geht ins Teilnehmerprotokoll. Danach die offenen Punkte und was in sechs Monaten erneut zu prüfen ist.
Das Light-Paket umfasst die Blöcke 1, 2 und 5. Anfahrt innerhalb von 30 km ist enthalten; darüber hinaus nach den Zonen des Preisblatts. Raum, Beamer oder großer Bildschirm und ein Flipchart werden gestellt — die Geschäftsführung sollte beim ersten Block und bei der Richtlinie dabei sein, denn eine Richtlinie ohne die Person, die sie in Kraft setzt, ist ein Entwurf.
Grenzen
Es gibt sie nicht. Sie bekommen einen Nachweis der ergriffenen Maßnahmen — das ist, was die Verordnung verlangt.
Einordnung und Dokumentation als Nebenleistung zur technisch-organisatorischen Hauptleistung: ja. Die rechtliche Prüfung eines Einzelfalls gehört zu Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.
Zeigt die Bestandsaufnahme ein System aus Anhang III — typischerweise im Personalwesen —, sage ich das vor dem Seminar und nicht im Tagesprogramm. Dann gelten weitergehende Pflichten, und die bekommen eine eigene Position im Angebot.
Für Kammern, Innungen und Verbände
30 bis 45 Minuten bei einer Innungsversammlung, einem Mitgliederabend oder einer Informationsveranstaltung. Eines sage ich vorab zu: Ich verkaufe von der Bühne nichts.
Rechtsthema, 30–45 Minuten
Was Artikel 4 von einem Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb verlangt, welche alltäglichen Werkzeuge darunterfallen, und die beiden Irrtümer, die gerade die Runde machen.
Praxisthema, 30–45 Minuten
Posteingang, Belegerfassung und Angebotsnachverfolgung gegen die sichtbaren Digitalprojekte, die im Alltag am wenigsten bringen.
Kontakt
Sie schildern, womit bei Ihnen gearbeitet wird. Danach wissen Sie, ob Light oder Kompakt das Richtige ist — oder ob zuerst etwas anderes dran ist.
Lieber telefonieren? 0152 33503751
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. Für Qualifizierungsmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern Zuschüsse; ob Ihr Vorhaben darunter fällt, klären wir im Erstgespräch — beantragt wird vor Beginn, nicht danach. Orientierung und Angebot, keine Rechts- oder Steuerberatung.